{"id":5810,"date":"2020-05-13T09:12:19","date_gmt":"2020-05-13T08:12:19","guid":{"rendered":"https:\/\/originltd.com\/?page_id=5810"},"modified":"2025-01-31T08:58:39","modified_gmt":"2025-01-31T08:58:39","slug":"conditions-of-sale","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/originltd.com\/de\/conditions-of-sale\/","title":{"rendered":"Verkaufsbedingungen (Ausgabe 2024)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid vc_custom_1589357782166\"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<h3><strong>1. Auslegung<\/strong><\/h3>\n<p>1.1 In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:<\/p>\n<p>\"K\u00e4ufer\": die Person, Firma oder Gesellschaft, die Waren und\/oder Dienstleistungen von Origin erwirbt.<\/p>\n<p>\"Gesch\u00e4ftstag\": ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder \u00f6ffentlicher Feiertag in England ist, an dem die Banken in London f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr ge\u00f6ffnet sind.<\/p>\n<p>\"Bedingungen\": die in diesem Dokument dargelegten Standardbedingungen, die von Zeit zu Zeit gem\u00e4\u00df Bedingung 2.2 ge\u00e4ndert werden, sowie (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen Origin und dem K\u00e4ufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen.<\/p>\n<p>\"Vertrag\": der Vertrag zwischen Origin und dem K\u00e4ufer \u00fcber die Lieferung von Waren und\/oder Dienstleistungen in \u00dcbereinstimmung mit den Bedingungen.<\/p>\n<p>\"Ereignis h\u00f6herer Gewalt\": hat die in Bedingung 12 angegebene Bedeutung.<\/p>\n<p>\"Waren\": alle Waren (einschlie\u00dflich aller Teile oder Teile von ihnen), die in der Bestellung aufgef\u00fchrt sind.<\/p>\n<p>\"Incoterms\" oder \"Incoterm\": Incoterms 2020, ver\u00f6ffentlicht von der Internationalen Handelskammer.<\/p>\n<p>\"Auftrag\": die Bestellung des K\u00e4ufers f\u00fcr die Lieferung von Waren und\/oder Dienstleistungen, wie sie in der schriftlichen Annahme des Angebots von Origin durch den K\u00e4ufer oder in einem anderen Dokument, das Origin von Zeit zu Zeit schriftlich best\u00e4tigt, enthalten ist.<\/p>\n<p>\"Origin\": Origin Packaging Ltd, Melton House, Jackson Way, Melton, North Ferriby, HU14 3HJ.<\/p>\n<p>\"Dienstleistungen\": alle Dienstleistungen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Drucken, Spr\u00fchen, \u00c4tzen oder andere Behandlungen in Bezug auf die Waren, die dem K\u00e4ufer von Origin gem\u00e4\u00df der Bestellung zu erbringen sind.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>2. Anwendung der Bedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>2.1 Die Bedingungen annullieren und ersetzen alle fr\u00fcheren Verkaufsbedingungen von Origin und regeln den Vertrag unter Ausschluss aller Bedingungen, die der K\u00e4ufer im Rahmen einer Bestellung, einer Auftragsbest\u00e4tigung, einer Spezifikation (mit Ausnahme einer gem\u00e4\u00df Klausel 2.5 vereinbarten Spezifikation) oder eines anderen Dokuments auferlegen oder einbeziehen will oder die durch Gesetz, Handel, Gewohnheit, Praxis oder Gesch\u00e4ftsverlauf impliziert sind, und der K\u00e4ufer verzichtet auf jedes Recht, sich auf solche Bedingungen zu berufen.<\/p>\n<p>2.2 \u00c4nderungen des Vertrages oder Zusicherungen in Bezug auf die Waren und\/oder Dienstleistungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart und von einem ordnungsgem\u00e4\u00df bevollm\u00e4chtigten Vertreter von Origin unterzeichnet wurden.<\/p>\n<p>2.3 Jede Bestellung von Waren und\/oder Dienstleistungen durch den K\u00e4ufer bei Origin stellt ein Angebot des K\u00e4ufers dar, Waren und\/oder Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den Bedingungen zu erwerben.<\/p>\n<p>2.4 Ein vom K\u00e4ufer erteilter Auftrag gilt erst dann als von Origin angenommen, wenn Origin eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ausstellt oder (falls fr\u00fcher) Origin die Waren an den K\u00e4ufer liefert oder mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.<\/p>\n<p>2.5 Der K\u00e4ufer stellt sicher, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle vom K\u00e4ufer vorgelegten und von Origin schriftlich genehmigten Spezifikationen vollst\u00e4ndig und korrekt sind. Wenn der K\u00e4ufer Druckvorlagen liefert, muss er sicherstellen, dass die Druckvorlagen in jeder Hinsicht korrekt sind und mit allen relevanten Pantone-Farben geliefert werden.  Origin haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nicht, (i) wenn diese Bedingungen, Spezifikationen oder Druckvorlagen nicht vollst\u00e4ndig und genau sind oder (ii) f\u00fcr Abweichungen der Waren von diesen Spezifikationen oder Druckvorlagen, sofern diese Abweichungen in einem entsprechenden, vom K\u00e4ufer vor der Lieferung genehmigten Probedruck oder Muster der Waren enthalten waren.<\/p>\n<p>2.6 Ein von Origin abgegebenes Angebot stellt kein Angebot dar und gilt nur f\u00fcr alle im Angebot genannten Waren und Dienstleistungen und, sofern von Origin im Angebot nicht anders angegeben, nur f\u00fcr einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern Origin es nicht vorher zur\u00fcckgezogen hat.<\/p>\n<p>2.7 Von Origin angenommene Bestellungen k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Origin storniert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>3. Beschreibung <\/strong><\/h3>\n<p>3.1 Die Beschreibung der Waren und\/oder Dienstleistungen entspricht den Angaben im Angebot von Origin.<\/p>\n<p>3.2 Alle von Origin herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Brosch\u00fcren von Origin enthaltenen Beschreibungen, Gr\u00f6\u00dfen, Ma\u00dfe und Abbildungen werden ausschlie\u00dflich zu dem Zweck herausgegeben oder ver\u00f6ffentlicht, eine ungef\u00e4hre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren und\/oder Dienstleistungen zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrages noch haben sie vertragliche Wirkung, und Origin ist berechtigt, etwaige Fehler ohne Haftung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zu korrigieren.<\/p>\n<p>3.3 Der Verkauf von Waren ist kein Verkauf nach Muster.<\/p>\n<p>3.4 Der K\u00e4ufer muss sich selbst von der Eignung (i) der Waren f\u00fcr den Zweck, f\u00fcr den er sie zu verwenden beabsichtigt, und (ii) der Dienstleistungen, die er im Zusammenhang mit den Waren bestellt, \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>3.5 Origin beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Spezifikation f\u00fcr die Waren und\/oder Dienstleistungen nach Annahme der Bestellung des K\u00e4ufers zu \u00e4ndern, (a) wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Vorschriften erforderlich ist, oder (b) in jedem anderen Fall, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine solche \u00c4nderung die Eigenschaften der betreffenden Waren und\/oder Dienstleistungen nicht wesentlich ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>3.6 Wenn die Spezifikation der Waren es erforderlich macht, dass Origin ein spezielles oder kundenspezifisches Herstellungsverfahren durchf\u00fchrt oder dass Origin eine Dienstleistung erbringt:<\/p>\n<p>3.6.1 Origin verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Oberfl\u00e4che der Waren f\u00fcr solche Verfahren oder Dienstleistungen geeignet ist, haftet jedoch nicht gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, wenn sich die Oberfl\u00e4che der Waren aufgrund einer vom Hersteller auf die Waren aufgebrachten Beschichtung oder einer Verunreinigung der Warenoberfl\u00e4che als ungeeignet erweist, oder wenn die Oberfl\u00e4che aufgrund des Inhalts der Waren ungeeignet ist; und<\/p>\n<p>3.6.2 Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die von Origin zu liefernde Warenmenge um bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Menge betragen kann, um \u00dcberproduktion oder Verschwendung w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des betreffenden Prozesses\/der betreffenden Dienstleistung zu ber\u00fccksichtigen. Wenn Origin mehr als einen solchen Prozess oder eine solche Dienstleistung in Bezug auf die Waren durchf\u00fchrt, erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer damit einverstanden, dass die von Origin zu liefernde Warenmenge jedes Mal, wenn ein solcher Prozess oder eine solche Dienstleistung in Bezug auf die Waren durchgef\u00fchrt wird, um bis zu 10% mehr oder weniger abweichen kann, um eine \u00dcberproduktion oder Verschwendung w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung jedes solchen Prozesses\/jeder solchen Dienstleistung zu ber\u00fccksichtigen.  In allen diesen F\u00e4llen wird eine anteilige Anpassung der betreffenden Rechnung entsprechend der jeweiligen \u00dcberproduktion oder Verschwendung vorgenommen (und der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich bereit, den angepassten Betrag gem\u00e4\u00df der nachstehenden Bedingung 7 zu zahlen).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4. Lieferung<\/strong><\/h3>\n<p>4.1 K\u00e4ufer in Gro\u00dfbritannien: Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Origin vereinbart, liefert Origin die Waren an die in der Bestellung angegebene Adresse des K\u00e4ufers oder an einen anderen mit dem K\u00e4ufer schriftlich vereinbarten Ort (\"Lieferort\") oder veranlasst die Lieferung.  Die Lieferung der Waren gilt mit dem Abladen der Waren am Lieferort als abgeschlossen.<\/p>\n<p>4.2 K\u00e4ufer au\u00dferhalb des Vereinigten K\u00f6nigreichs: Origin liefert die Waren oder veranlasst die Lieferung und den Transport der Waren gem\u00e4\u00df den Bedingungen des mit dem K\u00e4ufer schriftlich vereinbarten Incoterms. Der Gefahren\u00fcbergang der Waren und die Lieferung der Waren gelten als abgeschlossen gem\u00e4\u00df den Bedingungen des vereinbarten Incoterms.<\/p>\n<p>4.3 Origin erbringt alle Dienstleistungen in Bezug auf die Waren, bevor die Waren von Origin zur Lieferung versandt werden.<\/p>\n<p>4.4 Jedes von Origin angegebene Datum f\u00fcr die Lieferung der Waren und\/oder die Erbringung der Dienstleistungen ist nur eine Sch\u00e4tzung, und die Zeit f\u00fcr die Lieferung der Waren und\/oder die Erbringung der Dienstleistungen ist nicht von wesentlicher Bedeutung.  Wenn kein Termin angegeben wurde, erfolgt die Lieferung der Waren und\/oder die Erbringung der Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist.   Stimmt Origin einer \u00c4nderung der Spezifikation oder der Menge der bestellten Waren und\/oder Dienstleistungen zu, ist Origin berechtigt, den Liefertermin entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p>4.5 Origin haftet nicht f\u00fcr eine Vertragsverletzung oder eine Verz\u00f6gerung oder ein Vers\u00e4umnis bei der Lieferung der Waren und\/oder der Erbringung der Dienstleistungen, die durch ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt oder das Vers\u00e4umnis des K\u00e4ufers, Origin angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen, die f\u00fcr die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen relevant sind, zu erteilen, verursacht wurden.<\/p>\n<p>4.6 Vorbehaltlich der \u00fcbrigen Bestimmungen der Bedingungen haftet Origin nicht f\u00fcr Verluste (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Gewinneinbu\u00dfen und Folgesch\u00e4den), Kosten, Sch\u00e4den, Geb\u00fchren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch ein Vers\u00e4umnis oder eine Verz\u00f6gerung bei der Lieferung der Waren und\/oder der Erbringung der Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigt eine Verz\u00f6gerung oder ein Vers\u00e4umnis den K\u00e4ufer zur K\u00fcndigung oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p>4.7 Nimmt der K\u00e4ufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht an, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder ist Origin nicht in der Lage, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil sich die Fahrzeuge am Lieferort unangemessen versp\u00e4ten oder weil der K\u00e4ufer keine angemessenen Anweisungen, Informationen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat, dann:<\/p>\n<p>4.7.1 gilt die Lieferung der Waren und die Erbringung der Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem Origin zum ersten Mal versucht hat, die Waren zu liefern (zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr an den Waren auf den K\u00e4ufer \u00fcber und der Preis wird sofort f\u00e4llig und zahlbar); und<\/p>\n<p>4.7.2 Origin ist berechtigt, die Waren zu lagern, bis der K\u00e4ufer die Waren physisch in Besitz nimmt, und der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Liegegeld, Lagerung und Versicherung).  Unbeschadet des Rechts von Origin, vom K\u00e4ufer die Origin geschuldeten Betr\u00e4ge zur\u00fcckzufordern, kann Origin, wenn der K\u00e4ufer die Waren nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem der Preis f\u00e4llig und zahlbar geworden ist, in Besitz genommen hat, \u00fcber die Waren in einer von Origin festgelegten Weise verf\u00fcgen und dem K\u00e4ufer einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Preis der Waren in Rechnung stellen.<\/p>\n<p>4.8 Origin kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden m\u00fcssen.  Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar.  Eine Verz\u00f6gerung oder ein Vers\u00e4umnis bei der Lieferung oder eine Forderung des K\u00e4ufers in Bezug auf eine oder mehrere Tranchen berechtigt den K\u00e4ufer nicht, eine andere Tranche zu stornieren oder den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.<\/p>\n<p>4.9 Wenn das Risiko f\u00fcr die Waren w\u00e4hrend des Transports zum K\u00e4ufer bei Origin verbleibt, beschr\u00e4nkt sich die Haftung von Origin f\u00fcr w\u00e4hrend des Transports besch\u00e4digte Waren darauf, die Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ersetzen oder eine Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine f\u00fcr diese Waren erstellte Rechnung auszustellen, vorausgesetzt, der K\u00e4ufer kennzeichnet den Lieferschein des Spediteurs als \"W\u00e4hrend des Transports besch\u00e4digte Waren\" und informiert Origin innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Waren schriftlich \u00fcber die Einzelheiten des Schadens.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>5. Nichtzustellung<\/strong><\/h3>\n<p>5.1 Die Menge einer Warensendung, wie sie von Origin bei der Versendung vom Gesch\u00e4ftssitz von Origin aufgezeichnet wurde, gilt als schl\u00fcssiger Beweis f\u00fcr die Menge, die der K\u00e4ufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der K\u00e4ufer kann einen schl\u00fcssigen Beweis f\u00fcr das Gegenteil erbringen.<\/p>\n<p>5.2 Origin haftet nicht f\u00fcr die Nichtlieferung von Waren, es sei denn, Origin wird innerhalb von drei Werktagen nach dem von Origin angegebenen voraussichtlichen Liefertermin schriftlich benachrichtigt.<\/p>\n<p>5.3 Origin haftet nicht f\u00fcr Lieferengp\u00e4sse, es sei denn, Origin wird innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung schriftlich dar\u00fcber informiert.<\/p>\n<p>5.4 Jegliche Haftung von Origin f\u00fcr die Nichtlieferung der Waren beschr\u00e4nkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine f\u00fcr diese Waren erstellte Rechnung.<\/p>\n<p>5.5 Jegliche Haftung von Origin f\u00fcr eine mangelhafte Lieferung der Waren beschr\u00e4nkt sich darauf, den Fehlbetrag innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen oder eine Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine f\u00fcr diese Waren gestellte Rechnung zu erteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>6. Preis<\/strong><\/h3>\n<p>6.1 Sofern nichts anderes schriftlich mit Origin vereinbart wurde, ist der Preis f\u00fcr die Waren und Dienstleistungen der im Angebot von Origin angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung g\u00fcltigen Preisliste von Origin angegebene Preis.<\/p>\n<p>6.2 Der Preis f\u00fcr die Waren und Dienstleistungen versteht sich ausschlie\u00dflich der Mehrwertsteuer und anderer Steuern in der jeweils geltenden H\u00f6he sowie aller Kosten und Geb\u00fchren in Bezug auf Verpackung, Beladung, Entladung, Bef\u00f6rderung, Verzollung und Versicherung der Waren, die der K\u00e4ufer gleichzeitig mit dem Preis aufgrund einer entsprechenden Rechnung von Origin zu zahlen hat.<\/p>\n<p>6.3 Origin beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Preis der Waren und\/oder der Dienstleistungen zu erh\u00f6hen, indem der K\u00e4ufer jederzeit vor der Lieferung benachrichtigt wird, um eine Erh\u00f6hung der Kosten f\u00fcr die Waren und\/oder der Kosten f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen f\u00fcr Origin widerzuspiegeln, die auf Folgendes zur\u00fcckzuf\u00fchren ist<\/p>\n<p>6.3.1 alle Faktoren, die au\u00dferhalb der Kontrolle von Origin liegen (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Wechselkursschwankungen, Erh\u00f6hungen von Steuern und Abgaben, Erh\u00f6hungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten);<\/p>\n<p>6.3.2 jede Aufforderung des K\u00e4ufers zur \u00c4nderung der Liefertermine, Mengen, Spezifikationen oder Arten der bestellten Waren oder Dienstleistungen; oder<\/p>\n<p>6.3.3 jede Verz\u00f6gerung, die durch Anweisungen des K\u00e4ufers in Bezug auf die Waren oder die Dienstleistungen oder durch das Vers\u00e4umnis des K\u00e4ufers, Origin angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Waren oder die Dienstleistungen zu geben, verursacht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>7. Zahlung<\/strong><\/h3>\n<p>7.1 Origin kann dem K\u00e4ufer die Waren und Dienstleistungen am oder zu jedem Zeitpunkt nach dem Versand der Waren in Rechnung stellen.<\/p>\n<p>7.2 Vorbehaltlich der Bedingung 8.11 und sofern Origin dem K\u00e4ufer nichts anderes schriftlich mitgeteilt hat, ist die vollst\u00e4ndige Zahlung des Preises f\u00fcr die Waren und die Dienstleistungen sowie aller anderen gem\u00e4\u00df dem Vertrag f\u00e4lligen Geb\u00fchren und Betr\u00e4ge innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung von Origin (oder einer anderen zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Frist) in Pfund Sterling per Bank\u00fcberweisung f\u00e4llig.  Die Frist f\u00fcr die Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.  Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Origin die Freigabe des Geldes erhalten hat.<\/p>\n<p>7.3 Der K\u00e4ufer hat alle aufgrund des Vertrages f\u00e4lligen Zahlungen ohne Abzug durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass, Einbehalt oder in sonstiger Weise zu leisten (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abz\u00fcgen oder Einbehalten von Steuern).<\/p>\n<p>7.4 Zahlt der K\u00e4ufer einen gem\u00e4\u00df dem Vertrag f\u00e4lligen Betrag nicht bis zum F\u00e4lligkeitsdatum an Origin, ist Origin berechtigt, ohne Einschr\u00e4nkung der Rechte und Rechtsmittel von Origin gem\u00e4\u00df dem Vertrag:<\/p>\n<p>7.4.1 die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen von Origin aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen Origin und dem K\u00e4ufer auszusetzen; und\/oder<\/p>\n<p>7.4.2 dem K\u00e4ufer ab dem F\u00e4lligkeitsdatum der Zahlung Zinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Lloyds Bank plc zu berechnen, die t\u00e4glich anfallen, bis die Zahlung erfolgt, unabh\u00e4ngig davon, ob vor oder nach einem Urteil.  Alternativ ist Origin berechtigt, dem K\u00e4ufer Zinsen und Schadensersatz gem\u00e4\u00df dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu berechnen; und\/oder<\/p>\n<p>7.4.3 vom K\u00e4ufer die Gerichtskosten zu verlangen, die Origin bei der Eintreibung der Origin geschuldeten Betr\u00e4ge entstanden sind.<\/p>\n<p>7.5 Origin ist jederzeit berechtigt, ohne Einschr\u00e4nkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, eine Verbindlichkeit des K\u00e4ufers gegen\u00fcber Origin mit einer Verbindlichkeit von Origin gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zu verrechnen, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine gegenw\u00e4rtige oder k\u00fcnftige, erf\u00fcllte oder nicht erf\u00fcllte Verbindlichkeit aus dem Vertrag oder aus anderen Gr\u00fcnden handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>8. Risiko\/Eigent\u00fcmerschaft<\/strong><\/h3>\n<p>8.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des K\u00e4ufers \u00fcber.<\/p>\n<p>8.2 Das Eigentum an den Waren geht erst auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn der fr\u00fchere der beiden folgenden Zeitpunkte eintritt:<\/p>\n<p>8.2.1 der Zeitpunkt, zu dem Origin die vollst\u00e4ndige Zahlung (in bar oder in frei verf\u00fcgbaren Mitteln) f\u00fcr:<\/p>\n<p>a) alle f\u00fcr die Waren und Dienstleistungen zu zahlenden Betr\u00e4ge, einschlie\u00dflich etwaiger Zinsen; und<\/p>\n<p>b) alle anderen Betr\u00e4ge, die Origin vom K\u00e4ufer auf irgendeinem Konto geschuldet sind oder werden, einschlie\u00dflich aller Zinsen auf solche Betr\u00e4ge,<\/p>\n<p>in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Betr\u00e4ge auf den K\u00e4ufer \u00fcber; und<\/p>\n<p>8.2.2 zu dem Zeitpunkt, zu dem der K\u00e4ufer die Waren weiterverkauft; in diesem Fall geht das Eigentum an diesen Waren zu dem in Bedingung 8.4 genannten Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>8.3 Solange das Eigentum an den Waren noch nicht auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, ist der K\u00e4ufer verpflichtet:-<\/p>\n<p>8.3.1 die Waren getrennt von anderen Waren des K\u00e4ufers und von Dritten so zu lagern, dass sie ohne weiteres als Eigentum von Origin erkennbar bleiben;<\/p>\n<p>8.3.2 keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu zerst\u00f6ren, zu verunstalten, zu verschleiern oder zu entfernen;<\/p>\n<p>8.3.3 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern und die Versicherungserl\u00f6se treuh\u00e4nderisch f\u00fcr Origin zu verwahren und sie nicht mit anderen Geldern zu vermischen oder auf ein \u00fcberzogenes Bankkonto einzuzahlen;<\/p>\n<p>8.3.4 Origin unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, wenn der K\u00e4ufer von einem der in Bedingung 8.5 aufgef\u00fchrten Ereignisse betroffen ist; und<\/p>\n<p>8.3.5 Origin die von Zeit zu Zeit geforderten Informationen in Bezug auf:<\/p>\n<p>(a) die Waren; und<\/p>\n<p>(b) die aktuelle Finanzlage des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>8.4 Vorbehaltlich der Bedingung 8.5 kann der K\u00e4ufer die Waren zum vollen Marktwert weiterverkaufen oder im Rahmen seines normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs (aber nicht anderweitig) nutzen, bevor das Eigentum auf ihn \u00fcbergegangen ist.  Wenn der K\u00e4ufer die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:<\/p>\n<p>8.4.1 der K\u00e4ufer dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter von Origin tut; und<\/p>\n<p>8.4.2 Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den K\u00e4ufer vom Ursprung auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>8.5 Ohne die sonstigen Rechte oder Rechtsmittel von Origin einzuschr\u00e4nken, erlischt das Recht des K\u00e4ufers zum Besitz, zur Nutzung und zum Weiterverkauf der Waren, bevor das Eigentum auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, sofort, und alle Betr\u00e4ge werden sofort f\u00e4llig und zahlbar, und der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass Origin das Recht hat, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder ihn zu k\u00fcndigen und\/oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt oder Origin vern\u00fcnftigerweise davon ausgeht, dass eines der folgenden Ereignisse eintreten wird:<\/p>\n<p>8.5.1 gegen den K\u00e4ufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder er einen Vergleich mit seinen Gl\u00e4ubigern abschlie\u00dft oder anderweitig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Unterst\u00fctzung zahlungsunf\u00e4higer Schuldner Gebrauch macht oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine Gl\u00e4ubigerversammlung einberuft oder in Liquidation geht oder ein Konkursverwalter und\/oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Verwalter oder Zwangsverwalter f\u00fcr sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird, oder beim Gericht Dokumente zur Bestellung eines Verwalters des K\u00e4ufers eingereicht werden oder der K\u00e4ufer oder seine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder ein qualifizierter Inhaber einer schwebenden Schuldverschreibung die Absicht bekundet, einen Verwalter zu bestellen, oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag auf Aufl\u00f6sung des K\u00e4ufers oder auf Erteilung einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den K\u00e4ufer gestellt wird oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder der m\u00f6glichen Zahlungsunf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers eingeleitet wird oder ein \u00e4hnliches Verfahren in Bezug auf den K\u00e4ufer in einer anderen einschl\u00e4gigen Rechtsordnung eingeleitet wird; oder<\/p>\n<p>8.5.2 der K\u00e4ufer die Waren in irgendeiner Weise belastet oder duldet oder zul\u00e4sst, dass eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum oder gegen ihn erwirkt wird, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich dabei um ein gesetzliches oder billiges Verfahren handelt;<\/p>\n<p>8.5.3 der K\u00e4ufer eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen Origin und dem K\u00e4ufer nicht einh\u00e4lt oder erf\u00fcllt;<\/p>\n<p>8.5.4 der K\u00e4ufer seine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder aufzugeben droht; oder<\/p>\n<p>8.5.5 sich die finanzielle Lage des K\u00e4ufers so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass seine F\u00e4higkeit, die Bedingungen des Vertrags zu erf\u00fcllen, gef\u00e4hrdet ist.<\/p>\n<p>8.6 Origin ist berechtigt, die Zahlung f\u00fcr die Waren und Dienstleistungen zur\u00fcckzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren nicht von Origin \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n<p>8.7 Origin kann jederzeit, bevor das Eigentum an den Waren auf den K\u00e4ufer \u00fcbergeht, vom K\u00e4ufer verlangen, dass er alle Waren, die sich im Besitz des K\u00e4ufers befinden und nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, herausgibt.<\/p>\n<p>8.8 Der K\u00e4ufer erteilt Origin, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle R\u00e4umlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden k\u00f6nnten, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des K\u00e4ufers auf Besitz erloschen ist, um sie zur\u00fcckzuholen.<\/p>\n<p>8.9 Kann Origin nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um die Ware handelt, f\u00fcr die das Recht des K\u00e4ufers auf Besitz erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der K\u00e4ufer alle Waren der Art verkauft hat, die Origin dem K\u00e4ufer in der Reihenfolge der Rechnungsstellung an den K\u00e4ufer verkauft hat.<\/p>\n<p>8.10 Die Beendigung des Vertrags ber\u00fchrt nicht die Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschlie\u00dflich des Rechts, Schadensersatz f\u00fcr eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestand.<\/p>\n<p>8.11 Alle nach dem Vertrag an Origin zu zahlenden Betr\u00e4ge werden ungeachtet anderer Bestimmungen sofort bei Beendigung des Vertrages f\u00e4llig, und Origin legt f\u00fcr gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen, f\u00fcr die keine Rechnung vorgelegt wurde, eine Rechnung vor, die vom K\u00e4ufer sofort nach Erhalt zu zahlen ist.<\/p>\n<p>8.12 Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdr\u00fccklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach der Beendigung in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>9. Garantie<\/strong><\/h3>\n<p>9.1 Origin garantiert (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen der Bedingungen), dass:<\/p>\n<p>9.1.1 die Waren bei der Lieferung in allen wesentlichen Punkten mit der Spezifikation des Herstellers f\u00fcr die Waren \u00fcbereinstimmen, vorbehaltlich aller in der Spezifikation oder im Angebot enthaltenen Einschr\u00e4nkungen; und<\/p>\n<p>9.1.2 die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbracht werden und nach Fertigstellung in allen wesentlichen Punkten den von Origin mit dem K\u00e4ufer schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.<\/p>\n<p>9.2 Origin haftet nicht f\u00fcr eine Verletzung der Garantie in Bedingung 9.1, es sei denn:<\/p>\n<p>9.2.1 der K\u00e4ufer Origin innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung der Waren schriftlich \u00fcber einen Mangel informiert; und<\/p>\n<p>9.2.2 Origin wird in angemessener Weise Gelegenheit gegeben, die Waren zu pr\u00fcfen, und der K\u00e4ufer sendet die Waren (wenn er von Origin dazu aufgefordert wird) auf Kosten des K\u00e4ufers an den Gesch\u00e4ftssitz von Origin zur\u00fcck, damit die Pr\u00fcfung dort stattfinden kann.<\/p>\n<p>9.3 Origin haftet nicht f\u00fcr eine Verletzung der Garantie in Bedingung 9.1, wenn:<\/p>\n<p>9.3.1 der K\u00e4ufer die Waren nach der Mitteilung eines Mangels weiter nutzt; oder<\/p>\n<p>9.3.2 der Mangel darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass der K\u00e4ufer die Anweisungen von Origin zur Lagerung, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat; oder<\/p>\n<p>9.3.3 der Mangel darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass Origin eine vom K\u00e4ufer vorgegebene Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat; oder<\/p>\n<p>9.3.4 der K\u00e4ufer ohne die schriftliche Zustimmung von Origin die Waren ver\u00e4ndert oder repariert oder versucht, die Dienstleistungen nachzubessern; oder<\/p>\n<p>9.3.5 der Mangel durch normalen Verschlei\u00df, vors\u00e4tzliche Besch\u00e4digung, Fahrl\u00e4ssigkeit oder anormale Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder<\/p>\n<p>9.3.6 die Waren oder Dienstleistungen von ihrer Beschreibung und\/oder einer anwendbaren Spezifikation infolge von \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df Bedingung 3.5 oben abweichen.<\/p>\n<p>9.4 Vorbehaltlich der Bedingungen 9.2 und 9.3 wird Origin, wenn die Waren und\/oder Dienstleistungen nicht der Garantie gem\u00e4\u00df Bedingung 9.1 entsprechen, nach eigenem Ermessen diese Waren (oder den mangelhaften Teil) reparieren oder ersetzen oder diese Dienstleistungen nachbessern oder den Preis dieser Waren und\/oder Dienstleistungen zum anteiligen Vertragssatz erstatten und in jedem Fall keine weitere Haftung f\u00fcr die Verletzung der Garantie gem\u00e4\u00df Bedingung 9.1 \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>9.5 Die Bedingungen gelten f\u00fcr alle von Origin gelieferten reparierten oder ersetzten Waren und\/oder f\u00fcr alle von Origin neu erbrachten oder nachgebesserten Dienstleistungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>10. Begrenzung der Haftung<\/strong><\/h3>\n<p>10.1 Vorbehaltlich der Bedingungen regeln die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung von Origin (einschlie\u00dflich der Haftung f\u00fcr Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in Bezug auf:<\/p>\n<p>10.1.1 jede Verletzung des Vertrages;<\/p>\n<p>10.1.2 die Verwendung oder der Weiterverkauf der Waren oder von Produkten, die Waren enthalten, durch den K\u00e4ufer; und<\/p>\n<p>10.1.3 alle Zusicherungen, Erkl\u00e4rungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschlie\u00dflich Fahrl\u00e4ssigkeit), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.<\/p>\n<p>10.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, vom Vertrag ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.3 Nichts in den Bedingungen schlie\u00dft die Haftung von Origin aus oder schr\u00e4nkt sie ein f\u00fcr:<\/p>\n<p>10.3.1 Todesf\u00e4lle oder Personensch\u00e4den, die durch die Fahrl\u00e4ssigkeit von Origin oder durch die Fahrl\u00e4ssigkeit von Origins Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern verursacht wurden;<\/p>\n<p>10.3.2 einen Versto\u00df gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 oder Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 enthaltenen Bestimmungen;<\/p>\n<p>10.3.3 Betrug oder arglistige T\u00e4uschung; oder<\/p>\n<p>10.3.4 jede andere Angelegenheit, bei der es f\u00fcr Origin ungesetzlich w\u00e4re, seine Haftung auszuschlie\u00dfen oder dies zu versuchen.<\/p>\n<p><strong>DER K\u00c4UFER WIRD INSBESONDERE AUF DIE BESTIMMUNGEN DER BEDINGUNG 10.4 AUFMERKSAM GEMACHT<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.4 Vorbehaltlich der Bedingung 10.3:<\/p>\n<p>10.4.1 Origin ist dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht haftbar f\u00fcr irgendwelche:<\/p>\n<p>a) reiner wirtschaftlicher Schaden;<\/p>\n<p>b) Gewinneinbu\u00dfen;<\/p>\n<p>c) Verlust oder Besch\u00e4digung des Firmenwerts;<\/p>\n<p>d) Umsatz- oder Gesch\u00e4ftseinbu\u00dfen;<\/p>\n<p>e) Verlust von Vereinbarungen oder Vertr\u00e4gen;<\/p>\n<p>f) Einnahmeverluste;<\/p>\n<p>g) Produktionsausfallzeiten;<\/p>\n<p>h) Verlust der erwarteten Einsparungen;<\/p>\n<p>i) Nutzungsausfall oder Besch\u00e4digung von Software, Daten oder Informationen; oder<\/p>\n<p>j) jede Art von indirektem oder Folgeschaden oder Folgesch\u00e4den, Kosten, Auslagen oder andere Anspr\u00fcche auf Folgeschadenersatz,<\/p>\n<p>in jedem Fall (unabh\u00e4ngig von der Ursache), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Anspr\u00fcche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (einschlie\u00dflich Fahrl\u00e4ssigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten; und<\/p>\n<p>10.4.2 In jedem Fall ist die Gesamthaftung von Origin gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschlie\u00dflich Fahrl\u00e4ssigkeit), einer Verletzung gesetzlicher Pflichten, einer Falschdarstellung, einer R\u00fcckerstattung oder anderweitig ergeben, auf den Preis der Waren und\/oder Dienstleistungen beschr\u00e4nkt, die Gegenstand eines g\u00fcltigen Anspruchs sind.<\/p>\n<p>10.5 Diese Bedingung 10 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>11. Entw\u00fcrfe und Werkzeugbau<\/strong><\/h3>\n<p>Sofern nichts anderes schriftlich von Origin vereinbart wurde, geh\u00f6ren und verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen ergeben (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf alle von Origin oder von Dritten f\u00fcr Origin erstellten Entw\u00fcrfe und Werkzeuge sowie alle Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an solchen Entw\u00fcrfen und Werkzeugen), bei Origin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>12. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h3>\n<p>Origin beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung der Waren und\/oder der Erbringung der Dienstleistungen zu verschieben oder den Vertrag zu k\u00fcndigen oder die Menge der Waren und\/oder den Umfang der vom K\u00e4ufer bestellten Dienstleistungen zu reduzieren (ohne Haftung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer), wenn Origin aufgrund von Umst\u00e4nden, die au\u00dferhalb der zumutbaren Kontrolle von Origin liegen, an der Aus\u00fcbung seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit gehindert wird oder sich diese verz\u00f6gert, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, H\u00f6here Gewalt, staatliche Ma\u00dfnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, Aufruhr, zivile Unruhen, terroristische Handlungen, Proteste, Feuer, Explosion, \u00dcberschwemmung, Epidemien, Pandemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitsk\u00e4mpfe (unabh\u00e4ngig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht), Beschr\u00e4nkungen oder Verz\u00f6gerungen bei Transportunternehmen oder die Unf\u00e4higkeit oder Verz\u00f6gerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien (in jedem Fall ein \"Ereignis h\u00f6herer Gewalt\").<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>13. Allgemein<\/strong><\/h3>\n<p>13.1 Der K\u00e4ufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder Teilen davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Origin abtreten, \u00fcbertragen, verpf\u00e4nden, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise verwerten.<\/p>\n<p>13.2 Origin ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder einem Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft abzutreten, zu \u00fcbertragen, zu verpf\u00e4nden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise damit umzugehen.<\/p>\n<p>13.3 Vorbehaltlich der Bedingungen 13.1 und 13.2 verleiht der Vertrag keinem Dritten einen Vorteil oder ein Recht zur Durchsetzung einer der Vertragsbedingungen oder gibt vor, dies zu tun.<\/p>\n<p>13.4 Der K\u00e4ufer darf den Namen, das Logo oder andere Rechte an geistigem Eigentum von Origin nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Origin in der Werbung oder \u00d6ffentlichkeitsarbeit verwenden.<\/p>\n<p>13.5 Jede Partei ist verpflichtet, die Vertragsbedingungen und alle vertraulichen Informationen, die ihr von der anderen Partei mitgeteilt werden oder die sie auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Vertrag erh\u00e4lt, vertraulich zu behandeln (unabh\u00e4ngig davon, ob diese Informationen ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichnet werden oder nicht) und sie wird diese Informationen nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen und die Aus\u00fcbung ihrer Rechte aus dem Vertrag verwenden.<\/p>\n<p>13.6 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zust\u00e4ndigen Gericht, Tribunal oder einer zust\u00e4ndigen Verwaltungsbeh\u00f6rde ganz oder teilweise f\u00fcr rechtswidrig, ung\u00fcltig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ung\u00fcltigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar und gestrichen, und die \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.<\/p>\n<p>13.7 Die unterlassene oder verz\u00f6gerte Aus\u00fcbung eines Rechts oder Rechtsmittels durch Origin oder die einmalige oder teilweise Aus\u00fcbung eines Rechts oder Rechtsmittels durch Origin ist nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel auszulegen und verhindert oder beschr\u00e4nkt nicht die weitere Aus\u00fcbung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.<\/p>\n<p>13.8 Jeder Verzicht von Origin auf eine Verletzung oder Nichterf\u00fcllung einer Vertragsbestimmung durch den K\u00e4ufer ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine sp\u00e4tere Verletzung oder Nichterf\u00fcllung und ber\u00fchrt in keiner Weise die anderen Bestimmungen des Vertrages.<\/p>\n<p>13.9 Alle Mitteilungen, die eine Partei der anderen gem\u00e4\u00df den Bedingungen machen muss oder darf, sind schriftlich an die andere Partei an deren Hauptgesch\u00e4ftssitz oder an eine andere Adresse zu richten, die der mitteilenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gem\u00e4\u00df dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.<\/p>\n<p>13.10 Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf Aussagen, Versprechungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien verl\u00e4sst (unabh\u00e4ngig davon, ob diese unschuldig oder fahrl\u00e4ssig gemacht wurden), die nicht im Vertrag enthalten sind.  Jede Partei erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrl\u00e4ssige Falschdarstellung oder eine fahrl\u00e4ssige Falschaussage auf der Grundlage einer Aussage im Vertrag hat.<\/p>\n<p>13.11 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle fr\u00fcheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistungen, Zusagen und Verpflichtungen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder m\u00fcndlich, die sich auf seinen Gegenstand beziehen, und hebt diese auf.<\/p>\n<p>13.12 Das Zustandekommen, das Bestehen, der Aufbau, die Erf\u00fcllung, die G\u00fcltigkeit und alle Aspekte des Vertrages unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit der englischen Gerichte, wobei nichts in dieser Bedingung 13.12 das Recht von Origin einschr\u00e4nkt, ein anderes zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n<\/div><\/div><\/div>\n<\/div>\n\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"1. Auslegung 1.1 In diesen Bedingungen haben die folgenden W\u00f6rter die folgende Bedeutung: \"K\u00e4ufer\": die Person, Firma oder Gesellschaft, die Waren und\/oder Dienstleistungen von Origin kauft. \u201cGesch\u00e4ftstag\u201d: bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder \u00f6ffentlicher Feiertag in England ist, an dem die Banken in London f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr ge\u00f6ffnet sind. \"Bedingungen\": die Standardbedingungen...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5810","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.9 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Conditions of Sale (2024 Edition) | Origin Pharma Packaging<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Discover Origin Ltd&#039;s 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